Einer der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei | Mainz bildet u.a. der Rechtsbereich Mietrecht.
Die Anwaltskanzlei Ackenheil Mainz berät Sie bei allen Fragestellungen des Mietrechts wie:
Ihre Ansprüche als Mieter :
• Mieterhöhungen
• Mietminderung
• Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
• Prüfung von Mietverträgen
• Abwehr von Schadensersatzansprüchen (Schönheitsreparaturen etc.)
• Abwehr von unberechtigten Kündigungen des Mietverhältnisses
• Beseitigung von Mängeln der Mietsache (bspw. Schimmel, Lärm)
• Rückerstattung der Mietkaution
Ihre Ansprüche als Vermieter:
• Durchsetzung von Kündigungen
• Räumungsklagen
• Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
• Durchsetzung von Mieterhöhungen
• Entwürfe von Mietverträgen
• Überprüfung von Mietverträgen
• Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
• Verrechnung der Mietkaution
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil berät Sie auch umfassend in allen mit dem Mietrecht in Zusammenhang stehenden Rechtsgebieten.
Wohnungseigentumsrecht
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Sonder- und Gemeinschaftseigentum, anteilige Kosten- und Lastentragung, Versammlung und Beschlussfassung, Verwaltung, Sondernutzungsrecht, insbesondere verfahrensrechtliche Fragestellungen
Grundstücks- und Immobilienrecht
Überprüfung von Grundstückskaufverträgen und Notarkaufverträgen, Vorkaufsrecht
Maklerrecht
Durchsetzung und Abwehr von Provisionsforderungen
Vertragsrecht und Kaufrecht
Durchsetzung vertraglicher Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen
Weitere Informationen unter :
Gewerberaummietrecht, Wohnraummietrecht, Mieter, Vermieter, Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, fristlose oder ordentliche Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung bei Mängeln (z.B. Schimmel, Lärm), Mietvertrag, Schönheitsreparaturen u. a.